• Blogbeitrag

„Cancel culture“ im antiken Rom: Manipulation und Desorientierung

Fritz Mitthof

15.11.2023

Memorialstrafen als etablierte Praxis in der politischen Kultur Roms

Wer in archäologischen Stätten, Museen oder Sammlungen der Fährte des antiken Rom nachspürt, kann überall auf sie stoßen: die Spuren einer Memorialpraxis, die in der modernen Forschung mit dem Begriff damnatio memoriae bezeichnet wird, was sich mit „Tilgung der öffentlichen Erinnerung mittels Bildnis- und Namensverbot“ umschreiben ließe. Die Strafe bewirkte unter anderem die Löschung des Namens geächteter Personen aus Monumenten, Artefakten und Dokumenten, aber auch die künftige Vermeidung ihrer Erwähnung bzw. die Unterdrückung ihres Namens, etwa durch die ersatzweise Verwendung von Schimpfbezeichnungen. Bereits bei einem Rundgang durch das Zentrum des antiken Rom lassen sich Zeugnisse dieser Praxis entdecken: direkt neben dem Kolosseum, am Siegesbogen für Kaiser Konstantin den Großen vom Jahr 315 n. Chr., dessen Inschrift den kurz zuvor bezwungenen Gegenkaiser Maxentius nicht beim Namen nennt, sondern ihn als verruchten tyrannus schmäht (CIL VI 1139, Z. 5); auf einem Ehrenmonument vor der Curia Iulia, das Honorius nach dem Gotensieg von 406 n. Chr. für seine treuen Soldaten errichten ließ und in dem auch der oberste General und faktische Regierungschef Stilicho genannt war, dessen Namen und Titel nach seinem Sturz 408 n. Chr. ausradiert wurden (CIL VI 31987, Z. 10–11); oder aber am Siegesbogen für Septimius Severus und seine beiden Söhne Caracalla und Geta am Fuß des Kapitols, in welchem Name und Titel des Geta nach dessen Ermordung entfernt und mit einem neuen Text überschrieben wurden (Abb. 1).

Abb. 1: Der Severerbogen auf dem Forum Romanum, gestiftet im Jahr 203 n. Chr. von Senat und Volk von Rom (SPQR) für Septimius Severus und seine beiden Söhne Caracalla und Geta. Nach der Ermordung Getas wurden dessen Namen und Titel in Zeile 3 (Ende) und 4: et | P(ublio) Septimio Getae nobiliss(imo) Caes(ari) getilgt und durch die Formel p(atri) p(atriae) | optimis fortissimisque principibus ersetzt. (Quelle: wikimedia commons)

Rechtlicher Charakter und Wirkung der damnatio memoriae

Memorialstrafen sind in der Geschichte Roms über viele Jahrhunderte nachgewiesen, von der Republik bis in die Spätantike. Sie waren Teil eines Bündels von Maßnahmen gegen Personen – in der Regel Mitglieder der politischen Elite der Senatoren –, die wegen (angeblicher) feindlicher Umtriebe gegenüber dem römischen Staat und der Verletzung der Majestät des römischen Volkes (später des Kaisers) vom Senat zu Tod oder Verbannung sowie Vermögensverlust verurteilt wurden. Seit Begründung des Prinzipats, also der Autokratie, unter Augustus richtete sich die Maßnahme vor allem gegen gestürzte Herrscher oder gescheiterte Gegenkaiser. Aus dieser Zeit stammen auch die meisten heute erhaltenen Zeugnisse, weil Bildnisse und Namensnennungen der Herrscher damals in riesiger Zahl und in allen Lebensbereichen präsent waren, nicht nur in Gestalt von Porträts und Ehrenmonumenten, sondern auch in amtlichen Akten und Privaturkunden oder auf Münzen und Gemmen. Hinzu kamen mündliche oder schriftliche Eidesleistungen vor Notaren, Behörden oder Gericht, denn geschworen wurde in der römischen Welt auf die höchsten Staatsgötter, und dies inkludierte die Nennung aller vorherigen guten Herrscher sowie des aktuell regierenden Kaisers. Zu wissen, welcher Herrscher verfemt war und welcher nicht, besaß also für die Bevölkerung des Römischen Reiches, Eliten gleichermaßen wie Unterschichten, im alltäglichen Leben eine enorme praktische Bedeutung, und manchmal ergaben sich dabei Konstellationen, besonders bei raschen Herrscherwechseln oder Bürgerkriegen, in denen die Gefahr bestand, den Überblick zu verlieren. So etwa nach dem Tod Konstantins (337 n. Chr.), als zunächst vom Hof in Konstantinopel für mehrere Monate kein Nachfolger nominiert wurde, sodann die drei leiblichen Söhne die Herrschaft untereinander aufteilten, jedoch sogleich in Bürgerkrieg miteinander gerieten: In dieser verworrenen Phase bevorzugte es die Provinzbevölkerung im fernen Ägypten, in ihren Eiden auf individuelle Herrschernamen gänzlich zu verzichten und ein abstraktes Kaiserkollegium anzurufen, ein vages Formular, das zwar nicht der konkreten politischen Situation entsprach, aber unverfänglich war: Augusti et Caesares, also „die Haupt- und Unterkaiser“.[1]

Memorialstrafen gegen die Sippe

Entsprechend dem ursprünglichen politischen Charakter Roms als einer Gruppenherrschaft adliger Clans bezog sich die damnatio memoriae nicht immer nur auf den eigentlich Beschuldigten, sondern konnte sich auch auf dessen nahe Verwandte erstrecken. Wir sehen dies etwa bei Marc Anton, dessen Ächtung auch auf seinen Bruder Lucius Antonius und seinen Onkel Gaius Antonius (Hybrida) ausgedehnt wurde (Abb. 2). In solchen Fällen konnte einer Familie sogar die künftige Verwendung des betreffenden Pränomens untersagt werden, was mit erheblichem Prestigeverlust verbunden war, weil dieses über Generationen vom Vater an den ältesten Sohn weitergegebene Namenselement für eine ganze Abstammungslinie der Sippe stand, so eben das Pränomen Marcus im Falle der Antonier.

Abb. 2: Marmorplatte mit den Fasti Colotiani (Inscr.It. XIII 1, 18; Rom, Kapitolinische Museen): Es handelt sich um die Reste eines Amtskalenders mit Nennung der jährlich wechselnden Oberbeamten des römischen Staates. Der erhaltene Ausschnitt in der linken Kolumne betrifft die Jahre 45–40 v. Chr. An vier Stellen werden Mitglieder der Familie der Antonier angeführt. Die leichte Eintiefung an allen vier Stellen zeigt, dass die Namen der drei Akteure zwischenzeitlich getilgt, dann aber nur wenig später neuerlich eingemeißelt wurden. (Quelle: A. Degrassi, Inscriptiones Italiae, Vol. XIII: Fasti et elogia, Fasciculus 1: Fasti consulares et triumphales, Rom 1947, S. 273)

Nicht Löschung, sondern Umformung der memoria

Die Vorstellung, die traditionell mit dem Begriff damnatio memoriae einhergeht, dass diese Strafform die Löschung der Person aus der kollektiven Erinnerung intendiert habe, ist durchaus problematisch. Die heutige Forschung betont stattdessen, dass die Maßnahme viel eher auf die Diskreditierung und Stigmatisierung der Geächteten und damit gar nicht auf eine Tilgung, sondern auf eine Umformung der memoria abzielte. Dies erklärt auch, warum die Entfernung von Bildnissen oder Namen oftmals in einer Weise vorgenommen wurde, welche die entstandene Lücke gar nicht kaschierte und den Eingriff gut sichtbar beließ. Besonders augenfällig war dies bei gemeinsamen bildlichen Darstellungen des Brüderpaares Caracalla und Geta, wo nach der Entfernung des Geta das halbe Bildfeld frei blieb, so etwa auf Münzen oder am Argentarierbogen in Rom.

Abb. 3: Diese Bronzemünze aus stadtrömischer Prägung (As; 64 n. Chr.) zeigt auf der Vorderseite die Büste des Kaisers Nero. Nach dem Sturz Neros wurde sein Porträt mit einem Dutzend Hiebe entstellt. Selbst Apollo auf der Münzrückseite bekam – in seiner Qualität als Repräsentation Neros – einen dieser entehrenden und verstümmelnden Streiche ab. (Quelle: Romae Aeternae Numismatics) – iFrame

Gewaltexzesse, Übereifer, aber auch fehlende Systematik

Es ist nicht zu verkennen, dass die damnatio memoriae von einem exzessiven Gewaltritual begleitet war, denn nicht nur der tatsächliche Leichnam, sondern auch bildliche Repräsentationen der verurteilten Person wurden symbolisch geschändet: zum Beispiel durch Hiebe und Stiche ins Gesicht, besonders auf Augen und Mund, oder aber durch Überstreichen mit Kot (Abb. 3–4). Dieses Vorgehen imitierte den Umgang mit gewöhnlichen Schwerverbrechern, die vom stadtrömischen Mob brutal misshandelt und dann im Tiber „entsorgt“ wurden. An diese Praxis erinnert etwa eine im Fluss geborgene bronzene Porträtbüste des im Jahr 41 n. Chr. ermordeten Kaisers Caligula, die durch massive Gewalteinwirkung mit Sticheln vollkommen entstellt ist.

Zu beobachten ist auch, dass die damnatio memoriae bisweilen mit übertriebenem Eifer vollzogen wurde: In einer Inschrift aus dem Jahr 54 n. Chr. (I.Fayoum 1, 75), die zwei Edikte des Statthalters Ägyptens Lusius Geta wiedergibt, wurde nach dem Sturz Kaiser Getas, also mehr als 150 Jahre später, das Namenselement Geta getilgt, obwohl überhaupt keine Verbindung zwischen den beiden Namensträgern bestand.

Zugleich ist aber einschränkend zu bemerken, dass bei der Umsetzung der damnatio memoriae nur selten systematisch vorgegangen wurde. Wir kennen genug Fälle, in denen der Name eines geächteten Kaisers unangetastet blieb, und gelegentlich lässt sich sogar nachweisen, dass ein verfemter Name über den Zeitpunkt des Urteils hinaus weiterhin benutzt wurde. Auch ist zu bedenken, dass Bildnisse der Geächteten zum Teil überarbeitet und für ihre Nachfolger wiederverwendet wurden.

Abb. 4: Der Severertondo (Temperamalerei auf Holz; Berlin, Ägyptisches Museum) bietet eine Frontalansicht der Kaiserfamilie in prachtvollem Ornat: Septimius Severus mit seiner Gattin Iulia Domna sowie ihre beiden Söhne Caracalla und Geta. Getas Porträt wurde nach dessen Ermordung geschwärzt, allerdings nicht mit Farbe, sondern mit Exkrementen, was dem Eingriff eher den Charakter einer symbolischen Schändung als einer Löschung verlieh. (Quelle: wikimedia commons)

Restitutio memoriae: Die wundersame Wiederherstellung der guten Erinnerung

Nicht immer war die damnatio memoriae von dauerhafter Wirkung. Im Gegenteil, wir kennen viele Fälle, in denen das Urteil wieder aufgehoben wurde, weil sich der Wind gedreht hatte, nicht selten sogar schon kurze Zeit nach der Verurteilung. So wurden die Namen Marc Antons und seiner zusammen mit ihm geächteten männlichen Verwandten etwa zehn Jahre nach der Tilgung wieder hergestellt (Abb. 2). Hintergrund war die Tatsache, dass Marc Anton über seine jüngere Tochter Antonia Minor aus der Ehe mit Octavia Minor, der Schwester des Augustus, zu einem der Stammväter des Herrscherhauses mutiert war. Noch dramatischer war der Fall des Kaisers Commodus (Sohn des Marc Aurel), der nur wenige Monate nach seiner Ermordung und Schändung von seinem Nachfolger Septimius Severus im Zuge von dessen gewaltsamer Machtergreifung rehabilitiert wurde, um die eigenen Herrschaftsansprüche zu legitimieren; Commodus, dessen Name kurz zuvor noch eradiert worden war (CIL III 5178), galt jetzt plötzlich als der vergöttlichte Vorgänger und fiktive Bruder des neuen Herrschers: divi Commodi frater.

Der Mut zur Lücke: Vom Kreieren fiktiver Herrscher und Herrscherfrauen

Es gehört zu den besonderen Eigentümlichkeiten der damnatio memoriae, dass bei der Namenstilgung vielfach nicht der ganze Name entfernt wurde, sondern nur einzelne Elemente, so dass der Text trotz der offenkundigen Lücken weiterhin sinnvoll lesbar war, nunmehr allerdings Personen nannte, die gewissermaßen fiktiven Charakter hatten. Dieses Phänomen ist in der Forschung noch nicht hinreichend gewürdigt worden. Als Beispiel sei eine Ehreninschrift für Severus Alexander und seine Mutter Iulia Mammaea aus Augusta Traiana angeführt (AE 1933, 90; Stara Zagora, Bulgarien). Getilgt wurden die besonders prägnanten Namenselemente Alexander und Mammaea, der Rest blieb stehen: Imperator Caesar Marcus Aurelius Severus [[Alexander]] Augustus und Iulia [[Mamaea]] mater Augusti. Die Namen Marcus Aurelius Severus und Iulia waren durchaus plausibel, da sie an die kaiserliche Namengebung erinnerten, ließen sich aber nicht genau zuordnen. Dieselbe Vorgehensweise bezeugt auch ein amtliches Dokument aus Ägypten, in welchem der Individualname des Kaisers Macrinus auf ein nichtssagendes Marcus Severus reduziert wird: Imperator Caesar Marcus [[Opellius]] Severus [[Macrinus]] Augustus (Abb. 5).[2]

Abb. 5a-b: Zwei Fragmente eines administrativen Dokuments aus Panopolis, Ägypten (217–218 n. Chr.; CPR XVII B 12–13). Der Name des Kaisers Macrinus und die Angabe zum Regierungsjahr wurden nach dessen Sturz von den Schreibern der Behörde mit roter Tinte überarbeitet. (Quelle: Österreichische Nationalbibliothek, Papyrussammlung, P.Vindob. G 39882, Frg. 12+13, Detail)

Jahre ohne Namen: Die fatalen Folgen der damnatio memoriae für die Zeitrechnung

In der Forschung bislang ebenfalls unbeachtet geblieben sind die gravierenden Folgen der damnatio memoriae für die Zwecke der Zeitrechnung. In der römischen Welt waren alternativ zwei Formen der Datierung in Gebrauch: nach den jährlich wechselnden Konsuln oder nach den Regierungsjahren der Kaiser. In beiden Systemen spielten die Herrscher eine zentrale Rolle, und wenn ihre Namen unterdrückt wurden oder bei Bezugnahmen auf zurückliegende Jahre nicht mehr genannt werden durften, verursachte dies erhebliche Komplikationen. Auch hierzu zwei Beispiele: Im Jahre 251 amtierten Kaiser Decius und sein Sohn und Mitregent Decius Herennius als Konsuln, der Vater zum dritten, der Sohn zum ersten Mal. Nach ihrem gemeinsamen Tod und ihrer Ächtung ergab sich das Problem, wie sich dieses Jahr nunmehr benennen ließ. Die Verantwortlichen verfielen auf eine kuriose Notlösung, indem sie nur noch die Iterationsziffern verwendeten: „das Jahr, als dreimal und einmal Konsuln waren“: ter et semel consulibus, oder in Ziffern: III et I consulibus (CIL XI 4086; P.Dura 97). Eine ähnliche Strategie bezeugen wiederum die Papyrusdokumente aus Ägypten: Nach der Ächtung des Macrinus wurde sein erstes Regierungsjahr (das kein volles Jahr gewesen war, da es in Ägypten nur ab dem Zeitpunkt des Regierungsantritts im April 217 bis zum Ende des bürgerlichen Jahres Ende August 217 gerechnet wurde) nachträglich dem letzten Jahr seines Vorgängers Caracalla zugerechnet. Für das zweite Jahr (vom Beginn des bürgerlichen Jahres Ende August 217 bis zu seinem Sturz im Frühsommer 218) gab es diese Möglichkeit allerdings nicht, so dass aus der Retrospektive ein fiktives 1. Jahr des Pseudo-Herrschers Marcus Severus geschaffen werden musste (Abb. 5–6). 

Abb. 6: Fragment einer Papyrusrolle aus Arsinoites, Ägypten (28. Aug. 217 n. Chr.; SPP II, S. 28–31 Nr. 3, Kol. V, Z. 14–15), die Meldungen von Haushalten für den Provinzialzensus enthielt. Nach dem Sturz des Kaisers Macrinus wurde dessen Herrschername Marcus Opellius Severus Macrinus durch Tilgung und Hinzufügung von einzelnen Namenselementen zum Namen seines Vorgängers Caracalla (offiziell: Marcus Aurelius Severus Antoninus) umgestaltet. (Quelle: Österreichische Nationalbibliothek, Papyrussammlung, P.Vindob. G 24555, Detail)

Diese Probleme waren im politisch instabilen 3. Jh. n. Chr. besonders virulent, als viele Usurpationen, Bürgerkriege und Kurzzeitherrscher aufeinander folgten, und hätten damals fast zu einem Kollaps der Zeitrechnung geführt. Erst die Transformation des Reiches im späten 3. und frühen 4. Jh. hat die Situation wieder „normalisiert“ – in dem Sinne freilich, dass die Praxis der damnatio memoriae auch in der Spätantike unverändert fortgeführt wurde.

Lesetipps:

Dario Calomino, Defacing the Past: Damnation and Desecration in Imperial Rome, London 2018.

Harriett I. Flower, The Art of Forgetting. Disgrace and Oblivion in Roman Political Culture, Chapel Hill (NC) 2006.

Florian Krüpe, Die Damnatio memoriae. Über die Vernichtung von Erinnerung. Eine Fallstudie zu Publius Septimius Geta (198–211 n. Chr.), Gutenberg 2011.

Eric Varner, Mutilation and Transformation. Damnatio memoriae and Roman Imperial Portraiture, Leiden 2004.

Autor:

Fritz Mitthof ist Professor für Römische Geschichte, Altertumskunde und Epigraphik am Institut für Alte Geschichte und Altertumskunde, Papyrologie und Epigraphik und forscht zur Geschichte der römischen Kaiserzeit und Spätantike (1.–7. Jh. n. Chr.) unter besonderer Berücksichtigung der dokumentarischen Quellen (Inschriften und Papyri). Thematisch stehen einerseits Kaisertum, Reichseliten und Militär, andererseits die Mikro- bzw. Alltagsgeschichte im Vordergrund. Regionale Schwerpunkte sind der Donau- und Balkanraum sowie das Griechisch-römische Ägypten.


[1] F. Mitthof, Neue Dokumente aus dem römischen und spätantiken Ägypten zu Verwaltung und Reichsgeschichte (CPR XXIII), Wien 2002, S. 174–175. Diese Unterscheidung bestand seit der unter Diokletian eingeführten Tetrarchie. Im griechischen Original lautet die Formel Αὐτοκράτορές τε καὶ Καίσαρες.

[2] Hier und im Folgenden (Abb. 6) werden latinisierte Grundformen wiedergegeben. Im Originaltext stehen griechische Formen im Genitiv.